Für den Fall, dass du im Ausland medizinische Versorgung benötigst, ist die Auslandskrankenversicherung die richtige Wahl, um die Kosten zu übernehmen. Zudem deckt sie die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst tragen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte im Ausland ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von weniger als einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest zahlen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aufgrund von Umplanungen oder unerwarteten Ereignissen wie Krankheit stornieren musst.
Ähnlich wie bei der Reiserücktrittskostenversicherung werden hier die Stornogebühren des Reiseveranstalters nur bei dringenden Stornierungsgründen erstattet. Ein Abbruch aus beliebigen Gründen wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, deckt diese Versicherung die entstandenen Kosten für dich ab.
Im Falle einer schweren Verletzung mit dauerhaften körperlichen Schäden, die während des Urlaubs auftritt, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle anfallenden Kosten.
Bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die entstehenden Kosten bis zu einer bestimmten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen leistet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder auch Krankenbesuche und andere Unterstützung während des Urlaubs.
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